Dies ergibt sich zumindest aus dem Entwurf der Bundesregierung vom Mai dieses Jahres zum Steueränderungsgesetz 2007.
Dreiprozentiger Zuschlag. Die Reichensteuer soll in Form eines Zuschlages von drei Prozent auf den Einkommensteuer-Spitzensatz erhoben werden. Für nicht selbstständige Ärztinnen und Ärzte, die die obigen Einkommensgrenzen überschreiten, steigt künftig der Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent auf 45 Prozent; unter Einrechnung des Solidaritätszuschlags sogar von 44,30 Prozent auf 47,48 Prozent.
Überschusseinkünfte. Die Reichensteuer richtet sich nach gegenwärtigem Stand an Bezieher so genannter Überschusseinkünfte. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der angestellten Ärzte oder Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften, die Gehälter von Top-Managern oder Einkünfte aus Vermietungen und aus der Anlage von Kapitalvermögen. Beziehern von Gewinneinkünften (ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit) soll ein Entlastungsbetrag bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1.1.2008 gewährt werden. Dies würde dann dazu führen, dass selbstständig tätige Ärzte (diese erzielen Gewinneinkünfte) gegenüber abhängig beschäftigten Ärzten steuerlich bevorzugt würden. Nicht nur deshalb halten viele den Zuschlag für verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Stand: 15. Mai 2006





